1. ÄGYPTOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ägyptologie soll der Kandidat Grundkenntnisse nachweisen auf den folgenden Gebieten: 2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Ägyptologie soll der Kandidat nachweisen:
  1. ägyptische Geschichte
  2. ägyptische Kunst und Archäologie
  3. ägyptische Religion
B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Ägyptologie ist die Teilnahme an mindestens drei Seminaren im Hauptfach, an mindesten zwei Seminaren im Nebenfach, die durch benotete Scheine nachgewiesen werden muß.

C. Durchführung
Die Zwischenprüfung besteht in einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten im Hauptfach, von 30 Minuten im Nebenfach.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
In der Magisterprüfung im Hauptfach Ägyptologie ist die Fähigkeit nachzuweisen, selbständig ägyptologisch Sachverhalte zu erfassen und auszuwerten, Texte und Denkmäler zu bestimmen, einzuordnen und in ihren geschichtlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Zusammenhängen inhaltlich und formal zu deuten. 1. Die Prüfung im Hauptfach umfaßt folgende Sachgebiete:

2. Die Prüfung im Nebenfach umfaßt folgende Sachgebiete: B. Voraussetzungen
Für die Magisterprüfung im Hauptfach wird die erfolgreich Ablegung der Zwischenprüfung und die Ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums (siehe Studienplan) in Ägyptologie einschließlich der altsprachlichen Anforderungen ([Kleines] Latinum und Griechischkenntnisse) vorausgesetzt. Grund- und Hauptstudium umfassen 72 Semesterwochenstunden. Im Grundstudium sind 18 SWS Pflichtveranstaltungen, im Hauptstudium 26 SWS Pflichtveranstaltungen durch Scheine nachzuweisen.
Außerdem ist die Teilnahme an einer Ägypten-Exkursion im Umfang von acht Tagen sowie die Teilnahme an einer Exkursion an ein europäisches Museum im Umfang von vier Tagen nachzuweisen.
Im Nebenfach wird die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung und die ordnungsgemäße Absolvierung des Hauptstudiums (siehe Studienplan) im Nebenfach Ägyptologie vorausgesetzt. Die Teilnahme an drei mittelägyptischen Sprachkursen ist obligatorisch. Grund- und Hauptstudium umfassen 32 Semesterwochenstunden. Im Grundstudium sind 12 SWS Pflichtveranstaltungen, im Hauptstudium 14 SWS Pflichtveranstaltungen durch Scheine nachzuweisen.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Für die Klausur im Haupt- und Nebenfach werden drei Schwerpunktgebiete aus verschiedenen Sachgebieten aus A.1. a)-e) im Einvernehmen zwischen den beiden Fachprüfern und dem Kandidaten vereinbart. Im Hauptfach darf jedoch der thematische Bereich der schriflichen Hausarbeit nicht berührt werden.
Für die mündliche Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) im Hauptfach werden drei Schwerpunktgebiete aus den Sachgebieten A.1. b)-e) im Einvernehmen zwischen den beiden Fachprüfern und dem Kandidaten vereinbart. Der thematische Bereich der Magisterarbeit darf nicht berücksichtigt werden. Aus jedem der Gebiete A.1. a) *)-*) wird in jedem Fall ein nicht zu schwieriger Text zur Lesung, Übersetzung und Interpretation vorgelegt, dabei aus A.1. a) *)-*) einer in hieratischer Schrift, der andere in Hieroglyphen.
Für die mündliche Prüfung im Nebenfach werden zwei Schwerpunktgebiete aus den Sachgebieten A.2. b)-e) zwischen den beiden Fachprüfern und dem Kandidaten im Einvernehmen vereinbart. Aus dem Gebiet A.2. a) wird ein leichter mittelägyptischer Text in hieroglyphischer Schrift zur Lesung, Übersetzung und Interpretation vorgelegt.


2. ALTORIENTALISTIK

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderung der Prüfung
1.Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Altorientalistik soll der Studierende nachweisen:
  1. Geschichte des Alten Orients: Grundzüge der Geschichte Babyloniens und Assyriens und der benachbarten Staaten
  2. Vorderasiatische Archäologie: Übersicht über die wichtigsten Denkmälergattungen, Kenntnis der wesentlichen Ruinen stätten und ihrer Ausgrabungen
  3. Altorientalische Religion: z.B. Ikonographie der wichtigsten babylonischen und assyrischen Götter, Kenntnis wichtiger Begriffe und Texte
  4. Kulturgeschichte: Grundkenntnisse des altorientalischen Rechts, der Wirtschaft und des Verkehrs, der Handelsbeziehungen usw.
  5. Schwerpunktmäßig ein Spezialgebiet aus den im Vorhergehenden genannten Bereichen, wobei auch zusätzliche Sprachen wie besonders Sumerisch, aber auch Urartäisch, Hurritisch, Elamisch etc. gewählt werden können.
2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Altorientalistik soll der Studierende nachweisen:
  1. Geschichte Babyloniens und Assyriens
  2. Vorderasiatische Archäologie
  3. Altorientalische Kulturgeschichte oder Religion
  4. Semitische Epigraphik
B. Voraussetzungen
Vorausssetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Fach Altorientalistik ist in der Regel die Teilnahme an einer mindestens zweisemestrigen Einführungsveranstaltung in einer der Hauptsprachen des Alten Orients und die qualifizierte Teilnahme (benotete Scheine) an mindestens drei Seminaren im Hauptfach, an mindestens zwei Seminaren im Nebenfach.

C. Durchführung
Die Zwischenprüfung in Altorientalistik besteht aus einer mündlichen Prüfung von 45 Minuten im Hauptfach, von 30 Minuten im Nebenfach.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Die Magisterprüfung im Hauptfach Altorientalistik kann für die Fachgebiete

abgelegt werden. Der Kandidat hat dafür die Fähigkeit nachzuweisen, selbständig Texte einer bestimmten Gattung aus dem gewählten Fachgebiet zu lesen und zu übersetzen, im archäologischen Fachgebiet die entsprechenden archäologischen Sachverhalte zu erfassen und auszuwerten. Es wird erwartet, daß er imstande ist, die Texte und Denkmäler in ihrem geschichtlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und sprachlichen Zusammenhang zu verstehen und zu interpretieren. Dabei müssen mindestens zwei der genannten Fachgebiete kombiniert werden. Schwerpunkte können aus den folgenden Sachgebieten ausgewählt werden: Für Hauptfachstudenten mit Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie ist die Kombination mit Akkadisch obligatorisch.
Für die Magisterprüfung im Nebenfach Altorientalistik ist auf einem der genannten Fachgebiete eine vertiefte Kenntnis in sprachlicher und sachlicher Hinsicht gefordert. Der Kandidat hat dafür die Fähigkeit nachzuweisen, daß er die sprachlichen Voraussetzungen durch eine intensive Einarbeitung in eines der oben genannten Sachgebiete ergänzt hat. Die archäologische Ausbildung ist durch die Erlernung wenigstens einer der Keilschriftsprachen abzurunden. Auch für das Nebenfach werden Kenntnisse in den verschiedenen Sachgebieten erwartet, wobei eine Schwerpunktbildung nach Einzelbereichen oder Perioden getroffen werden kann.

B. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung im Haupt- und Nebenfach ist die erfolgreiche Ablegung der Zwischenprüfung sowie die regelmäßige Teilnahme an Vorlesungen, Übungen und Seminaren des Hauptstudiums im Fach Altorientalistik. Dafür sind im Fach Altorientalistik im Grund- und Hauptstudium mit Schwerpunkt Philologie im Hauptfach 56 Pflicht-Semesterwochenstunden (SWS) und zusätzlich 16 Wahlpflicht-SWS, im Nebenfach 22 Pflicht-SWS und zusätzlich 12 Wahlpflicht-SWS erforderlich. Im Fach Altorientalistik mit Schwerpunkt Vorderasiatische Archäologie sind im Hauptfach 62 Pflicht-SWS und zusätzlich 10 Wahlpflicht-SWS, im Nebenfach 22 Pflicht-SWS und zusätzlich 10 Wahlpflicht-SWS erforderlich. In beiden Ausrichtungen sind im Grund- und Hauptstudium jeweils 12 Pflicht-SWS im Hauptfach und 8 SWS im Nebenfach durch qualifizierte Scheine nachweispflichtig. Im Fachgebiet Vorderasiatische Archäologie ist die Teilnahme an einer Exkursion in den Vorderen Orient oder zu einem der großen Museen mit vorderasiatischen Originalen erwünscht.

C. Durchführung
Für die schriftliche Hausarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung. Der Kandidat kann im Einvernehmen mit den beiden Fachprüfern für die Klausur im Haupt- oder Nebenfach drei Schwerpunktgebiete innerhalb der Sachgebiete aus verschiedenen Perioden und von verschiedenen Textgattungen der Keilschriftliteratur oder aus bestimmten Perioden und einzelnen Denkmälergattungen der Vorderasiatischen Archäologie angeben. Im Hauptfach darf sich keines dieser Schwerpunktgebiete mit dem Bereich, der durch die Magisterarbeit abgedeckt ist, überschneiden.
Auch in der mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) kann der Kandidat im Einvernehmen mit den beiden Fachprüfern im Hauptfach drei Schwerpunktgebiete nach Zeitperioden und Text- bzw. Denkmälergattung angeben. Auch hier darf eine Überschneidung mit der Magisterarbeit nicht erfolgen. Für das Nebenfach sind lediglich zwei Schwerpunktgebiete erforderlich.


3. ETHNOLOGIE

Zwischenprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
1. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ethnologie sollen Studierende Kenntnisse wichtiger Texte aus den wichtigsten Sachgebieten des Faches nachweisen. Es geht dabei um folgende Sachgebiete: Ferner sind Kenntnisse in folgenden Bereichen nachzuweisen: 2. Durch die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach sollen Studierende Kenntnisse wichtiger Texte aus den Hauptsachgebieten der Ethnologie nachweisen (siehe oben A.1.)

B. Voraussetzungen
1. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Hauptfach Ethnologie sind vier mit mindestens "ausreichend" (4,0) benotete Scheine aus folgenden Pflichtveranstaltungen nachzuweisen:

  1. Grundprobleme der Ethnologie
  2. Sozialethnologie
  3. Politik- und Wirtschaftsethnologie
  4. Religionsethnologie
2. Als Voraussetzung für die Ablegung der Zwischenprüfung im Nebenfach Ethnologie sind vier mit mindestens "ausreichend" (4,0) benotete Scheine aus den obligatorischen Begleitseminaren zu den Einführungsvorlesungen vorzuweisen (siehe oben B.1.). Ferner ist die Teilnahme an einer obligatorischen Studienberatung im Verlauf des ersten Semesters nachzuweisen.
3. In begründeten Ausnahmefällen kann der benotete Schein aus einem Begleitseminar zur Einführungsvorlesung ersetzt werden durch den Nachweis einer schriftlichen und mündlichen Nachprüfung.

C. Durchführung
1. Die Zwischenprüfung besteht für Studierende im Haupt- und Nebenfach aus einem halbstündigen Prüfungsgespräch, in dem Kenntnisse aus den unter A. genannten Bereichen nachzuweisen sind. Die Prüfung orientiert sich an den Themen der vier Einführungsvorlesungen mit begleitendem Proseminar.
2. Bei der Zwischenprüfung wird ferner vorausgesetzt, daß der Kandidat grundlegende Werke aus der Sekundärliteratur (siehe Studienplan) durchgearbeitet hat.

Magisterprüfung
A. Ziel und Anforderungen der Prüfung
Ethnologie entstand als Beschreibung und Interpretation fremder, vornehmlich außereuropäischer traditioneller Kulturen. Im Prozeß der weltweiten Dekolonisierung und Industrialisierung wurde die ethnologische Forschung auf komplexe Gesellschaften erweitert. Ziel der Ethnologie ist, die Lebenswelten fremder Kulturen zu erfassen. Klassische Methode dabei ist die stationäre Feldforschung, die - im Spannungsfeld zwischen Eigen- und Fremdwahrnehmung - den Blick auf die eigene Kultur zurücklenkt. Die Ethnologie leistet damit Beiträge zur Erklärung menschlicher Universalien und zum Verstehen kulturspezifischer Besonderheiten.
In der Magisterprüfung im Fach Ethnologie ist die Fähigkeit nachzuweisen, selbständig ethnologische Sachverhalte im Rückgriff auf Methoden und Theorien des Fachs darstellen und interpretieren zu können.
Die Prüfung im Hauptfach Ethnologie bezieht sich auf fortgeschrittene Theoriebildung und umfassende Datensätze folgender Bereiche:

  1. Sachgebiete:
  2. Ethnologische Theorien und Methoden
  3. Geschichte der Ethnologie
Regionalspezifische Sachkenntnisse werden im inhaltlichen Zusammenhang mit diesen Bereichen geprüft.
Die Magisterprüfung im Nebenfach Ethnologie bezieht sich:
auf drei der unter A.1. aufgeführten Sachgebiete sowie auf die Bereiche A.2. und A.3.

B. Voraussetzungen
Zur Prüfung im Hauptfach Ethnologie wird folgendes vorausgesetzt:

  1. Bestandene Zwischenprüfung im Fach Ethnologie ausgewiesen durch das Zwischenprüfungszeugnis.
  2. Bescheinigte ständige Teilnahme während einem Semester an einem Magisterkolloquium.
  3. Nachgewiesene Absolvierung des Hauptstudiums durch Vorlage von sechs benoteten Scheinen über Teilnahme und Mitarbeit in Hauptseminaren und zum Hauptstudium gehörenden Lektürekursen.
Die benoteten Scheine sind wie folgt zu erbringen: Eine inhaltliche Überschneidung zwischen den Themen von Hauptseminaren und Lektürekursen ist dabei nicht zulässig.
Die erfolgreiche, bescheinigte Teilnahme an einem Berufspraktikum ersetzt einen der zu erbringenden Hauptseminarscheine zu Themen aus den Bereichen A.1.-3.
Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an Kursen (mindestens 6 SWS) einer Fremdsprache (nicht Englisch oder Französisch) nachzuweisen.
Zur Prüfung im Nebenfach Ethnologie wird folgendes vorausgesetzt: Die benoteten Scheine sind wie folgt zu erbringen: Eine inhaltliche Überschneidung zwischen Themen von Hauptseminar und Lektürekursen ist nicht zulässig.
4. Grund- und Hauptstudium umfassen jeweils 58 SWS für Hauptfachstudierende und 28 SWS für Nebenfachstudierende. (Dabei wird vorausgesetzt, daß 22 SWS bzw. 8 SWS für das im Fach Ethnologie besonders wichtige Selbststudium aufgewandt werden). Für Hauptfachstudierende sind 14 SWS Pflichtveranstaltungen im Grundstudium und 20 SWS im Hauptstudium durch Scheine nachweispflichtig. Für Nebenfachstudierende sind im Grundstudium 8 SWS und im Hauptstudium 4 SWS nachweispflichtig.

C. Durchführung
Für die Magisterarbeit und die vierstündige Klausur gelten die ºº 22-25 dieser Prüfungsordnung.
Für die Klausur im Hauptfach Ethnologie wird je ein Thema aus den unter A.1.-3. genannten drei Prüfungsbereichen zur Auswahl gestellt. Im Hauptfach darf dabei das Sachgebiet der Magisterarbeit nicht berührt werden.
Für die Klausur im Nebenfach Ethnologie werden je drei Themen der unter A.1. genannten Sachgebiete zur Auswahl gestellt.
Zur mündlichen Prüfung (vgl. º 26 dieser Prüfungsordnung) im Hauptfach wird je ein Thema aus den unter A.1.-3. aufgeführten Prüfungsbereichen zwischen dem ersten Fachprüfer und dem Kandidaten vereinbart. Das Sachgebiet der Magisterarbeit darf nicht berührt werden.
Zur mündlichen Prüfung im Nebenfach werden zwei aus den unter A.1.-3. aufgeführten Prüfungsbereichen zwischen dem ersten Fachprüfer und dem Kandidaten vereinbart.


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